Wir sehen es als unsere Aufgabe, Ihre Kinder dabei zu begleiten, sich gefestigt und gestärkt durchs Leben zu bewegen.
„Ein Kind ist kein Gefäß, das gefüllt, sondern ein Feuer, das entzündet werden will.“
(Francois Rabelais)
Darauf legen wir besonderen Wert:
- soziales Miteinander
- offenen und wertschätzenden Umgang
- Bildung durch Mint-Schwerpunkte
- Kooperativer Englischunterricht
- Neuromotorisches Lernen in allen Klassen
- Digitale Grundbildung
- Methodenvielfalt
- Freude am Lernen
- Individuelle Förderung
- Qualitätsvolle Betreuung, auch am Nachmittag
- solide Grundbildung für weiterführende Schulen
- Teamarbeit
- gute Zusammenarbeit mit unseren Schulpartnern
- tägliche bewegte Pause im Freien
- Vielfältigkeit und Inklusion
- Gesundheitsbewusstsein
Schulordnung
Schul- und Hausordnung der VS Wundschuh
Eine Schule zum Wohlfühlen braucht
❖ Ein höflicher und respektvoller Umgang miteinander – dazu gehören Grüßen sowie „Bitte“ und „Danke“ – ist für uns selbstverständlich. Eltern unterstützen dies durch ihre Vorbildfunktion.
❖ Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Die SchülerInnen sind spätestens um 7:30 Uhr in der Schule. Verspätungen sind der Lehrkraft zu begründen und werden im Klassenbuch vermerkt.
❖ Abwesenheiten sind von den Erziehungsberechtigten verlässlich bis spätestens 7:30 Uhr über die Kommunikationsplattform „Schoolupdate“ oder telefonisch zu melden. Bei Krankheit kann die Schule eine ärztliche Bestätigung verlangen.
❖ Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass ihr Kind die Schulpflicht erfüllt und regelmäßig am Unterricht teilnimmt.
❖ Schulautonome Tage werden im Schulforum beschlossen und allen Eltern bekannt gegeben. Ausnahmen sind mit der Schulleitung und der Klassenlehrerin zu vereinbaren und dürfen nicht zur Urlaubsverlängerung genutzt werden.
❖ Den Anweisungen von Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. ❖ Fremdes Eigentum wird geachtet. Einrichtungsgegenstände sowie Schulmaterialien sind sorgfältig zu behandeln. Gewaltvolle Gesten und Spiele sind nicht erlaubt.
❖ Sicherheitsgefährdende oder den Schulbetrieb störende Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
❖ Die Nutzung von Handys und Smartwatches (ausgenommen aus gesundheitlichen Gründen) sowie elektronischen Spielen ist für SchülerInnen verboten.
❖ An der Schule wird auf gesunde Ernährung geachtet. Süßigkeiten, Softdrinks und Junkfood bleiben daher zuhause.
❖ Alle am Schulleben beteiligten Personen respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale sowie nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen. Dies gilt insbesondere für diskriminierendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten. ❖ Zum Schutz der Kinder bleibt das Schultor ab Unterrichtsbeginn verschlossen. Schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Voranmeldung betreten. ❖ Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten oder an Schulveranstaltungen und Ausflügen teilnehmen, haben sich an den geltenden Verhaltenskodex zu halten. Bei schweren oder wiederholten Verstößen können durch die Schulleitung entsprechende Maßnahmen bis hin zum Schulverweis gesetzt werden. ❖ Zum Schutz aller Kinder sind Hunde auf dem Schulgelände an der Leine zu führen und mit ausreichendem Abstand zu Kindern zu halten.
❖ Bei Anzeichen oder Verdacht auf psychische oder physische Gewalt sowie auf Vernachlässigung ist die Schule verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren. Alle am Schulleben beteiligten Personen handeln gemäß dem auf der Homepage veröffentlichten Kinderschutzkonzept. ❖ Erziehungsberechtigte haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Ein regelmäßiger, wertschätzender Austausch zum Wohle des Kindes ist selbstverständlich.
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Diese Schulordnung dient dem Schutz, dem Wohlbefinden und dem guten Miteinander aller Kinder sowie aller am Schulleben beteiligten Personen und wurde in Anlehnung bzw. unter Berücksichtigung an das Kinderschutzkonzept im Schuljahr 2024/25 verfasst.